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Ablauf unserer Beratung

Nach Evaluierung der zur Prüfung eingereichten Unterlagen (insb. letzter Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft) werden die für eine Bewertung der Veranlagung erforderlichen weiteren Informationen beim Unternehmen erfragt. Je nach Komplexität des Falles erfolgt diese Abfrage telefonisch, schriftlich oder im Rahmen eines Ortstermins.

Nach Auswertung aller Unterlagen wird ein Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieser kann die Stellung eines Antrages an Berufsgenossenschaft beinhalten; in diesem Fall wird ein entsprechendes Entwurfsschreiben zur Verfügung gestellt.

Ergibt sich im Verlauf der Beratung die Notwendigkeit von Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft, führen wir diese nach Bevollmächtigung durch das Unternehmen direkt mit der Berufsgenossenschaft.

Im Übrigen unterstützen wir das Unternehmen bei allen Anfragen der Berufsgenossenschaft sowie etwaigen Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung.

Führt unsere Beratung zu einer Änderung der Veranlagung oder einer Korrektur der Mitarbeiterzuordnung, wird eine Einsparberechnung erstellt und mit dem Unternehmen abstimmt. Auf der Grundlage der erzielten Einsparung wird das Honorar berechnet.

Sofern alle notwendigen Unterlagen und Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden, ist der Abschluss der Beratung innerhalb eines Quartals möglich.

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