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Lexikon - Kompliziertes einfach erklärt

Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung, als Körperschaft des öffent­lichen Rechts in Selbstverwaltung organisiert.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ein auf Versicherungszwang beruhender Zusammenschluss gleichartiger Gefährdeter zur wirtschaftlichen Ab­sicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger gehört neben der Gewährung von Leistungen nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (Kompensation und Rehabilitation) auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention).

Arbeitsunfall

Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.

Veranlagung

Zuordnung eines Unternehmens zu einer Tarifstelle des Gefahrtarifs einer Berufsgenossenschaft.

Gefahrtarif

Der Gefahrtarif wird zur Bemessung des Beitrages eines Unternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen. Innerhalb des Gefahrtarifs werden Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken gebildet. Jede Tarifstelle entspricht einer Gefahrengemeinschaft. Der Gefahrtarif wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen Berufsgenossenschaft als autonomes Satzungsrecht beschlossen und ist maximal 6 Jahre gültig.

Gefahrklassen

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind nach dem Grad der Unfallgefahr abgestuft. Die Gefahrklassen zeigen gemessen in Geldwert das durchschnittliche Gefährdungsrisiko der in der jeweiligen Tarifstelle zusammengefassten Gefahrengemeinschaft an.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder schrittweise an die volle Berufstätigkeit herangeführt werden. Dies geschieht in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betroffenen, Ärzten, unterstützt durch Angebote der Kranken-/Renten- und Unfallversicherung sowie anderer Dienstleister in diesem Bereich. Zum BEM sind alle Arbeitgeber in Deutschland seit 2004 verpflichtet.

Gesundheitsmanagement

Planvolle Organisation von Maßnahmen und Institutionen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse sowie die Durchführung von Maßnahmen zum Zweck der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz.

Heilbehandlung

Die Heilbehandlung als medizinische Rehabilitationsmaßnahme verfolgt das Ziel, durch einen Arbeitsunfall verletzte oder an einer Berufskrankheit erkrankte Beschäftigte mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig und wirksam medizinisch zu versorgen.  
Von der medizinischen Rehabilitation abzugrenzen ist die berufliche Rehabilitation, die versucht, den Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren.