Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft nachhaltig und rechtssicher zu reduzieren. Unsere Experten analysieren Ihre aktuelle Beitragssituation und entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Optimierung der Beitragslast.
Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz und den langfristigen Erfolg unserer Maßnahmen.
Wir prüfen die Bescheide der Berufsgenossenschaft auf Plausibilität und evaluieren Möglichkeiten zur Senkung der Beitragslast Ihres Unternehmens.
Wir beraten Sie zur korrekten Zuordnung der Entgelte zu den Gefahrtarifstellen, um wirtschaftliche Belastungen durch fehlerhafte Angaben zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen und stehen als neutraler Sachverständiger zur Verfügung.
Wir überprüfen die Unfallbelastung Ihres Unternehmens und beraten Sie zur Senkung des Unfallrisikos und zur Optimierung der Beitragslast.
Wir überprüfen die Unfallbelastung Ihres Unternehmens und beraten Sie zur Senkung des Unfallrisikos und zur Optimierung der Beitragslast.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Betriebsfragebogens und stellen sicher, dass eine Veranlagung erfolgt, die die betrieblichen Verhältnisse in Ihrem Unternehmen angemessen berücksichtigt.
Wir analysieren die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Ihre Berufsgenossenschaftsbeiträge und evaluieren die Möglichkeiten einer günstigeren gefahrtarifrechtlichen Einstufung Ihres Unternehmens.
In einer grundlegenden Analyse prüfen wir, ob Sie bei der richtigen Berufsgenossenschaft versichert sind und ob die gefahrtarifrechtliche Einstufung die aktuellen betrieblichen Verhältnisse korrekt abbildet.
Mit Hilfe unserer Checkliste erfassen wir alle nötigen Informationen Ihres Unternehmens, insbesondere Veränderungen der letzten Zeit, die für die Veranlagung Ihres Unternehmens von Bedeutung sein können.
Eventuelle Rückfragen klären wir je nach Komplexität des Falles telefonisch, schriftlich oder im Rahmen eines Ortstermins.
Anhand der Ergebnisse der Analyse bewerten wir die Beitragschancen und die Beitragsrisiken Ihres Unternehmens.
Wird eine Änderung der Veranlagung angestrebt, unterstützen wir Sie in allen Phasen des Verwaltungsverfahrens, halten uns aber im Hintergrund, wodurch die Kommunikation zunächst nur zwischen Ihnen und der Berufsgenossenschaft abläuft.
So behalten Sie jederzeit das Heft in der Hand und profitieren gleichzeitig von unserem Know-how.
Wenn Änderungen an Ihrer Einstufung oder sogar ein Wechsel der Berufsgenossenschaft anstehen, bereiten wir die nötigen Anträge vor und helfen Ihnen auch bei Fragebögen und dem kompletten Schriftverkehr.
Sollten Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft notwendig werden, so coachen wir Sie dafür im Detail oder führen diese gemeinsam mit Ihnen durch.
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Seit der Firmengründung im Jahr 2008 sehen wir unsere Mission darin, Unternehmen dabei zu helfen, nur die Beiträge an die Berufsgenossenschaft zu zahlen, die erforderlich und im Hinblick auf die betrieblichen Verhältnisse angemessen sind.
Dabei greifen wir auf die Erfahrung unseres kompetenten Teams zurück, in dem sich auch ehemalige BG-Prüfer befinden, die eine sehr detailreiche Fachexpertise mit einbringen.
Ja, man kann. Es gibt verschiedene Stellschrauben, die im Rahmen unserer Analyse geprüft werden, insbesondere die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für das Unternehmen, die Veranlagung, d.h. die gefahrtarifrechtliche Eingruppierung, die Zuordnung der Arbeitsentgelte zur den Gefahrtarifstellen und das Beitragsausgleichsverfahren.
Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht. Ein BG-Wechsel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Wird aber ein Gewerbezweig ausgeübt, der in die Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft fällt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden.
Ja. Die Mitgliedschaft eines Unternehmens in einer Berufsgenossenschaft ist seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. Binnen einer Woche nach Unternehmensgründung oder der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten muss die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft erfolgt sein.
Unsere Leistungen werden in der Regel erfolgsbezogen abgerechnet. Honorarforderungen entstehen nur, wenn unsere Arbeit zu einer Senkung der Kosten im Unternehmen führt.
Wir halten den Aufwand so gering wie möglich. Die Unterlagen, die wir für unsere Analyse benötigen, hält das Unternehmen in aller Regel vor. Ergänzende Fragen können meistens auf kurzem Weg geklärt werden (telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen einer Videokonferenz).
Dann sichern Sie sich gerne ein kostenfreies Erstgespräch. In diesem können Sie uns Ihre Situation genauer schildern und wir geben Ihnen erste Einschätzungen, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Im Rahmen des Lohnnachweises erfolgt die jährliche Meldung der Arbeitsentgelte an die Berufsgenossenschaften. Das gemeldete Entgelt ist ein unmittelbarer Berechnungsfaktor für den Beitrag Ihres Unternehmens an die Berufsgenossenschaft. Fehlerhafte Angaben können Ihr Unternehmen daher unnötig belasten. Darüber hinaus können unstimmig erscheinende Angaben Anlass für eine Betriebsprüfung sein.
Wir beraten Sie zur korrekten Zuordnung der Entgelte zu den Gefahrtarifstellen und helfen zu vermeiden, dass sich fehlerhafte Angaben finanziell nachteilig für Ihr Unternehmen auswirken.
Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung dienen der Kontrolle der gemeldeten Lohnsummen. Auch Berufsgenossenschaften führen Betriebsprüfungen durch, etwa wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Veranlagung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, zu geringe Arbeitsentgelte gemeldet oder die Entgelte der falschen Gefahrklasse zugeordnet wurden.
Wir nehmen als neutraler Sachverständiger zu möglichen Beanstandungen und problematischen Sachverhalten Stellung und bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor. Dies trägt maßgeblich zu einem konstruktiven Prüfungsablauf bei und reduziert den zeitlichen Aufwand für Ihr Unternehmen.
Das Beitragsausgleichsverfahren ist eine rechnerische Betrachtung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und soll Unternehmen als finanzieller Anreiz zur Unfallprävention dienen. Im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens wird die unternehmensindividuelle Unfallbelastung in Relation zur Durchschnittsbelastung gesetzt. Je nach Abweichungsverhältnis werden entweder Zuschläge auf den Berufsgenossenschaftsbeitrag erhoben oder Nachlässe gewährt.
Wir überprüfen die Unfallbelastung Ihres Unternehmens einzelfallbezogen im Hinblick auf zu Unrecht erfolgte Belastungen und beraten Sie zu den Möglichkeiten, das Unfallrisiko in Ihrem Unternehmen durch Präventivmaßnahmen zu senken.
Erhält ein Unternehmen einen Fragebogen zur Betriebsbeschreibung, so dient dieser den Berufsgenossenschaften dazu, den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger zu ermitteln oder die Eingruppierung des Unternehmens nach dem Gefahrtarif der zuständigen Berufsgenossenschaft festzulegen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung der Fragen und stellen sicher, dass eine sachlich korrekte Einstufung Ihres Unternehmens nach dem Gefahrtarif der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt. Vorhandene Gestaltungsoptionen werden somit erkannt und können im Hinblick auf eine finanziell günstige Veranlagungslösung genutzt werden.
Eine Veränderung der Unternehmensstruktur kann die Höhe des Berufsgenossenschaftsbeitrages positiv oder negativ beeinflussen.
Wir kalkulieren die Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen auf die zukünftige Entwicklung Ihrer Berufsgenossenschaftsbeiträge und prüfen die Möglichkeiten, gesellschaftsrechtliche Neugestaltungen zugunsten einer wirtschaftlich vorteilhafteren berufsgenossenschaftlichen Einstufung Ihres Unternehmens zu nutzen.