
Lexikon - Kompliziertes einfach erklärt
Berufsgenossenschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung organisiert.
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein auf Versicherungszwang beruhender Zusammenschluss gleichartiger Gefährdeter zur wirtschaftlichen Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger gehört neben der Gewährung von Leistungen nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (Kompensation und Rehabilitation) auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention).
Arbeitsunfall
Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.
Veranlagung
Zuordnung eines Unternehmens zu einer Tarifstelle des Gefahrtarifs einer Berufsgenossenschaft.
Gefahrtarif
Der Gefahrtarif wird zur Bemessung des Beitrages eines Unternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen. Innerhalb des Gefahrtarifs werden Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken gebildet. Jede Tarifstelle entspricht einer Gefahrengemeinschaft. Der Gefahrtarif wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen Berufsgenossenschaft als autonomes Satzungsrecht beschlossen und ist maximal 6 Jahre gültig.
Gefahrklassen
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind nach dem Grad der Unfallgefahr abgestuft. Die Gefahrklassen zeigen gemessen in Geldwert das durchschnittliche Gefährdungsrisiko der in der jeweiligen Tarifstelle zusammengefassten Gefahrengemeinschaft an.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder schrittweise an die volle Berufstätigkeit herangeführt werden. Dies geschieht in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betroffenen, Ärzten, unterstützt durch Angebote der Kranken-/Renten- und Unfallversicherung sowie anderer Dienstleister in diesem Bereich. Zum BEM sind alle Arbeitgeber in Deutschland seit 2004 verpflichtet.
Gesundheitsmanagement
Planvolle Organisation von Maßnahmen und Institutionen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse sowie die Durchführung von Maßnahmen zum Zweck der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz.
Heilbehandlung
Die Heilbehandlung als medizinische Rehabilitationsmaßnahme verfolgt das Ziel, durch einen Arbeitsunfall verletzte oder an einer Berufskrankheit erkrankte Beschäftigte mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig und wirksam medizinisch zu versorgen.
Von der medizinischen Rehabilitation abzugrenzen ist die berufliche Rehabilitation, die versucht, den Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren.